Sachverständigengutachten

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»Der IT-Ziviltechniker ist der IT-Notar für Unternehmen, Organisationen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts.«

Wir beschäftigen als führende österreichische Ziviltechnikergesellschaft für Informations- und Kommunikationstechnologie seit 1998 ein modernes Team aus ausgesuchter IT-Spezialisten mit langjähriger Erfahrung aus den verschiedensten Fachbereichen der Informationstechnologie. Sie können von diesen Erfahrungen und unserem Wissen profitieren und für Ihren Erfolg nutzen.

Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Sie sind ein österreichisches Unternehmen mit Standorten in Deutschland oder ein deutsches Unternehmen das:

  • unabhängig von der Zahl der Beschäftigten personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erhebt, verarbeitet oder nutzt;
  • unabhängig von der Zahl der Beschäftigten automatisierte Datenverarbeitungsvorgänge vornimmt, die einer Vorabkontrolle verlangen;
  • mindestens zehn Arbeitnehmer mit automatisierter Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Nutzung der Daten beschäftigen;
  • oder mindestens zwanzig Arbeitnehmer vorübergehend mit nichtautomatisierter Datenerhebung, Datnverarbeitung oder Nutzung der Daten beschäftigen,

dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

Auch wenn Ihr Unternehmen den Schutz von Daten, insbesondere personenbezogener Daten als wichtigen und kritischen Erfolgsfaktor bezeichnen, sollten Sie ein paar Minuten investieren und weiterlesen.

Wir sind Ihr Datenschutzbeauftragter im Sinne des §4f Abs. 1 BDSG

Greifen Sie auf uns als externen Datenschutzmanager zurück und seien Sie damit sicher, dass wir uns um um Ihren Datenschutz, so unauffällig wie möglich und gründlich wie nötig kümmern.

  • Wir vertreten und unterstützen Sie in allen Datenschutzbelangen,
  • managen Kontrollen durch die Datenschutzaufsichtsbehörde,
  • führen das im § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG verlangte Verfahrensverzeichnis,
  • handeln Kontakte zu Behörden und Verbänden ab,
  • informieren Sie und Ihre Mitarbeiter über Gesetzesnovellen, EU-Richtlinien, Persönlichkeitsrecht und Rechtsprechung zu datenschutzrechtlich relevanten Themen.

Sie profitieren von einem externen Datenschutz-Profi

  • Sie nutzen unser Fachwissen
  • Wir bringen praktische Erfahrungen für Sie mit
  • Sie müssen keinen Ihrer wertvollen Mitarbeitern für diese Aufgabe ab- bzw. freistellen Sie besitzen eine klare vertragliche Regelung
  • Kein Mitarbeiter hat Einsicht in Ihre vertraulichen Informationen
  • Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit und Neutralität, nicht zuletzt aus dem Berufsrecht eines Ziviltechnikers und gerichtlich beeideten und zertifizierter Sachverständigen heraus, verpflichtet
  • Für Sie fallen keine Ausbildungskosten eines Datenschutzbeauftragten an
  • Wir genießen keinen gesetzlichen Kündigungsschutz
  • Sie erfüllen die gesetzlicher Anforderungen aus dem BDSG bzw. anderen Datenschutzauflagen

Sie sind vom Nutzen eines externen Datenschutz-Profis überzeugt?

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, attraktives Angebot!