prüfen-begutachten
Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung von Vorfällen,
bei der Verteidigung Ihrer Rechte oder bei der Feststellung von Fakten
Entsprechend § 292 ZPO sind Ziviltechniker urkundsfähig und mit dem öffentlichen Glauben ausgestattet. Das bedeutet, dass von Ziviltechnikern gefertigte Unterlagen mit dem öffentlichem Glauben ausgestattet sind. Greifen Sie auf das Know-How und die Urkundsfähigkeit des Ziviltechnikers in Sachen Prüfung, Audit und Begutachtungen zurück.
Wer kennt das nicht: Zwei beteiligte Parteien, drei Meinungen! Das Zusammenspiel von IT-Systemen, Outsourcern, Cloudbetreibern, eigene Mitarbeiter – wer ist schuld wenn es passiert? Sie brauchen eine unabhängige und neutrale Meinung sowie einen Sachverständigen, der mit dem „öffentlichem Glauben“ ausgestattet ist. Wir stehen Ihnen bei Vorfällen und Problemen zur Seite. Wir prüfen und begutachten bevor es passiert, bewerten und sichern Beweise wenn es bereits passiert ist.
ZTI unterstützt Sie:
- als Berater proaktive Maßnahmen für die Aufrechterhaltung Ihres Geschäfts abzusichern
- als Coach und Berater den Problemfall zu meistern und Notfallmaßnahmen zu finden
- Beweise eines Vorfalles zu sichern