prüfen-begutachten
Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung von Vorfällen,
bei der Verteidigung Ihrer Rechte oder bei der Feststellung von Fakten
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Die von externer Stelle mit dem „öffentlichen Glauben“ ausgestattete Meinung stärkt Ihre Position und Aussagekraft!
„Der IT-Ziviltechniker ist der IT-Notar für Unternehmen, Organisationen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts.“
Entsprechend § 292 ZPO sind Ziviltechniker urkundsfähig und mit dem öffentlichen Glauben ausgestattet. Das bedeutet, dass von Ziviltechnikern gefertigte Unterlagen mit dem öffentlichem Glauben ausgestattet sind. Greifen Sie auf das Know-How und die Urkundsfähigkeit des Ziviltechnikers in Sachen Prüfung, Audit und Begutachtungen zurück.
Wer kennt das nicht: Zwei beteiligte Parteien, drei Meinungen! Das Zusammenspiel von IT-Systemen, Outsourcern, Cloudbetreibern, eigene Mitarbeiter – wer ist schuld wenn es passiert? Sie brauchen eine unabhängige und neutrale Meinung sowie einen Sachverständigen, der mit dem „öffentlichem Glauben“ ausgestattet ist. Wir stehen Ihnen bei Vorfällen und Problemen zur Seite. Wir prüfen und begutachten bevor es passiert, bewerten und sichern Beweise wenn es bereits passiert ist.
ZTI unterstützt Sie:
Anschrift: Sonnenfeldweg 1, A-4102 Goldwörth
Telefon: +43 7234 86013-0
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