Nicht immer ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen! Jedoch immer ist eine Prüfung durchzuführen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – Data Protect Impact Assessment (DPIA) – durchzuführen!
Letztendlich ist es ein Gutachten über die Prüfung möglicher Folgeschäden (Restrisiken) für die betroffene Person. Warum nicht einen Gutachter beauftragen ein Gutachten zu erstellen? Holen Sie die Meinung eines externen und autorisierten Fachexperten ein!
ZTI Dr. Stallinger ZT-GmbH ist als unabhängiges und vom Staat autorisiertes Unternehmen prädestiniert, solche Gutachten durchzuführen und mit ihrer Autorität und Siegel zu bestätigen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein Verfahren zur Begutachtung der potentiellen Folgen für Rechte und Freiheiten des Betroffenen.
Der Prozess der DSFA besteht aus fünf Teilschritten:
Ein sehr wichtiger Kernteil ist die Risikobeurteilung vor und nach der Identifikation möglicher Abhilfemaßnahmen.
Abhilfemaßnahmen sind technische und/oder organisatorische Maßnahmen (TOMs) die zu implementieren sind, um hohes Risiko von den betroffenen Personen abwenden zu können. Der Nachweis der Effizienz und Effektivität der Maßnahmen ist zu erbringen!
Vertrauen Sie auf externe Expertenhilfe, bevor Sie „reales Geld“ investieren. Nicht jede Investition ist effizient, auch wenn der Investitionsbetrag noch so hoch ist! Suchen Sie die wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, die Großes bewegen können – oder lassen Sie von einem Experten suchen!
Holen Sie die Meinung eines externen Spezialisten und stärken Sie die Aussagekraft Ihrer Beurteilung!
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