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Ziviltechniker sind in Österreich tätige Ingenieure, die auf dem von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet, staatlich befugt und beeidet sind. In ihrer Tätigkeit sind sie gem. § 292 der Zivilprozessordnung mit öffentlichem Glauben versehene Personen. Die von ihnen im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellten öffentlichen Urkunden werden von den Behörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären.
Ziviltechniker sind auf ihrem Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt. (Auszug aus §4 Ziviltechnikergesetz 1993)
Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Im Speziellen wird der Begriff Sachverständiger für Gutachter oder Berater bei Gericht (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei den Prozess zur Entscheidungsfindung. Sie treffen jedoch nicht die Entscheidung und wirken auch nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.



